Mietbedingungen.

1. Verantwortung des Mieters

Das Haus darf nicht mit mehr als 8 Personen bewohnt werden.

Zelte dürfen auf dem Gelände nicht aufgestellt werden. Wohnwagen dürfen nicht auf dem Gelände abgestellt werden.

Der Mieter bringt seine eigene Bettwäsche (Kissenbezüge, Laken und Bettbezüge), Geschirrtücher, Geschirrtücher, Handtücher, Toilettenpapier und evtl brennen).

2. Reservierung und Stornierung

Das Haus ist erst reserviert, wenn die erste Rate der Miete bezahlt wurde. Bei Buchungen, die weniger als vier Wochen vor dem Einzug eingehen, werden der volle Mietbetrag und die Kaution sofort bezahlt.

Strom, Wasser, evtl Mangelnde Reinigung und Beschädigung von Gegenständen werden von der Kaution abgezogen.

Die Kaution beträgt DKK 1000

Der Restbetrag wird spätestens drei Tage nach Mietende auf das Konto des Mieters oder Mobilepay überwiesen.

Wird der Mietvertrag mehr als 30 Tage vor Anreise gekündigt, werden 50 % des Mietbetrages zurückerstattet. Wird der Mietvertrag später als 30 Tage vor Einzug gekündigt, wird die Miete nicht zurückerstattet.

Bei Beendigung des Mietvertrags wird eine Gebühr von 500 DKK erhoben.

3. An- und Abreise

An-/Abreise: siehe oben.

Der Hausschlüssel wird in einem Schlüsselkasten rechts neben der Haustür hinterlegt.

Der aktuelle Code für die Schlüsselbox wird dem Mieter am Tag vor Anreise per SMS oder Messenger zugesendet.

Der Schlüssel muss bei der Abreise in derselben Box hinterlegt werden und die Schlüsselbox muss immer verschlossen sein.

6. Abrechnung von Strom, Wasser und Brennholz

Bei der Ankunft im Ferienhaus muss der Mieter den Strom selbst einschalten.

Beim Verlassen hat der Mieter den Strom abzuschalten.

Internet ist Highspeed, unbegrenzter Verbrauch, der mit mehreren Geräten angemeldet werden kann.

7. Höhere Gewalt

Der Vermieter kann das Mietverhältnis im Falle höherer Gewalt (Krieg, Streik, Naturkatastrophen etc.) sowie im Falle von Zwangsversteigerung oder Verkauf des Ferienhauses.

8. Endreinigung

Der Mieter ist verpflichtet, das Haus in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.

Darunter hat der Mieter besonders auf die Reinigung von Kühlschrank, Gefrierschrank, Herd, Backofen, Grill, Kaminofen und sanitären Anlagen zu achten.

Verlassen Sie das Haus immer so, wie Sie es übernehmen möchten.

Die Spülmaschine muss beim Auszug immer geleert werden, bei Nichtleeren wird eine Gebühr von DKK 150,- erhoben

Der Ofen muss im selben Zustand wie beim Einzug hinterlassen werden, wenn der Ofen nicht gereinigt wird, wird eine Gebühr von 250 DKK erhoben

Der Staubsauger darf nicht zum Aufsaugen des Ofens oder von Aschepartikeln verwendet werden, da dieser zerstört wird, sollte dies trotzdem passieren, muss der Mieter für einen neuen Staubsauger aufkommen.

Die obligatorische Endreinigung kostet DKK 900,00.

9. Versicherung

Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für den Mieter, solange dieser im Ferienhaus wohnt, da keine Versicherung abgeschlossen wurde.

Die Benutzung der Spielgeräte auf dem Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

10. Behandlung des Sommerhauses

Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt mit allem, was dazu gehört, pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln, da der Mieter für alle Schäden haftet, die der Mieter selbst oder andere Gäste/Begleitpersonen verursacht haben.

Vor der Abreise hat der Mieter alle am Ferienhaus und am Mobiliar entstandenen Schäden zu ersetzen.

Sollten während des Mietverhältnisses Schäden an der Wohnung oder am Mobiliar auftreten, so sind diese dem Vermieter vom Mieter unverzüglich anzuzeigen.

11. Reklamationen und Schäden

Etwaige Beanstandungen des Mietverhältnisses sind unverzüglich nach Übernahme, spätestens jedoch 48 Stunden nach Mietbeginn bzw. Feststellung des Schadens, zur Geltendmachung an den Vermieter zu richten Fehler behoben.

Der Mieter hat dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung bzw. Mängelbeseitigung zu gewähren.

Wenn der Mieter das Mietverhältnis verlässt, ohne den Vermieter vorher zu verständigen und diesem dadurch eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben Fehler oder Beschädigung, kann dem Vermieter keine Rückzahlungsverpflichtung auferlegt werden, da der Mieter selbst die Behebung des möglichen Fehlers oder Schadens unmöglich gemacht hat.

Eine mangelhafte Reinigung des Ferienhauses (z. B. nach dem Vormieter) muss immer sofort am Einzugstag gemeldet werden.

Die Schadensersatzpflicht des Vermieters erstreckt sich nur auf unmittelbare Vermögensschäden und kann niemals den Wert der gesamten Mietzahlung übersteigen. Der Vermieter haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Schäden nicht wirtschaftlicher Art (Idealschäden).

12. Fernsehen, Radio, Internet usw.

Im Ferienobjekt befindet sich Video, Fernseher, Radio. Highspeed- und WLAN-Internet und ähnliche Einrichtungen. Da diese Sachen dem Mieter kostenlos zur Verfügung stehen, kann der Mieter bei kurzfristigen, unvorhergesehenen Störungen, Schäden und Ausfällen keine Ansprüche geltend machen.

Gleiches gilt für Rohrinstallationen, sanitäre Bedingungen etc. In solchen Fällen wird der Mieter gebeten, den Vermieter über die Situation zu informieren, damit der Vermieter schnellstmöglich eine Reparatur veranlassen kann.

13. Änderungen in Angelegenheiten, die das Gartenhaus selbst nicht betreffen

Für Änderungen von Verhältnissen, die nicht das Ferienhaus selbst betreffen (z. B. Änderung von Bademöglichkeiten, Angelrechten, Sperrung von Verkehrswegen, Geschäften etc., Straßen- und Bauarbeiten), übernimmt der Vermieter keine Verantwortung, ebenso wenig wie der Vermieter für eine Verschlechterung des Urlaubsaufenthaltes des Mieters, wenn diese auf klimatischen Verhältnissen sowie örtlichen Bestimmungen und Vorschriften (z.B. Badeverbot etc.) beruht. Außerdem kann der Vermieter nicht für Schädlinge (Ameisen, Wespen, Fliegen, Mäuse, Ohrwürmer usw.) in oder in der Nähe des Ferienhauses haftbar gemacht werden.

14. Nichtraucherhaus

Das Ferienhaus ist rauchfrei, was bedeutet, dass das Rauchen im Innenbereich nicht gestattet ist. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot hat der Mieter eine Sonderreinigung durch ein professionelles Reinigungsunternehmen zu bezahlen.

Das Rauchen ist außerhalb des Hauses erlaubt.

15. Der Stromanschluss des Hauses darf nicht zum Aufladen von Elektroautos und Rollern verwendet werden, da der Stromanschluss nicht für diese Zwecke bestimmt ist, sollte dies trotzdem geschehen, muss der Mieter für die Wiederherstellung der Stromversorgung des Hauses aufkommen.